Minijobs für Schüler

Über Minijobs für Schüler
Minijobs sind bei vielen von Euch sehr beliebt, um das Taschengeld etwas aufzubessern. Doch was ist das überhaupt – ein Minijob? Welche Regelungen gelten? Und welche Jobs sind für Schüler*innen geeignet? Das und mehr erfahrt Ihr hier.
Was ist ein Minijob?
Minijob ist im Grunde eine andere Bezeichnung für „geringfügige Beschäftigung“. Dies ist eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, in dem die regelmäßige Entlohnung, also Bezahlung, einen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag nicht überschreiten darf. Es gibt aber auch kurzfristige Beschäftigungen, die nur in einem bestimmten Zeitraum stattfinden, also nur in den Ferien zum Beispiel.
Welche Regelungen gibt es?
Grundsätzlich gilt für alle bzw. alles: Man darf dem Gesetz nach erst ab 13 Jahren arbeiten. Darüber hinaus gelten für die verschiedenen Altersgruppen entsprechende Vorschriften, die ich Euch hier noch mal kurz erläutern werde.
Um in diesem Alter minijobben zu dürfen, braucht man die Einwilligung der Eltern. Wenn diese vorliegt, darf man zwei, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden pro Tag arbeiten. Doch auch die Uhrzeiten sind begrenzt. So ist es zwischen 8 und 18 Uhr okay. Selbstverständlich darf ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht vor oder während des Unterrichts arbeiten. In den Ferien darf man dann bis zu vier Wochen mit höchstens 40 Stunden pro Jahr jobben – und wieder nur mit Einwilligung der Eltern.
Die Schüler*innen dieser Altersgruppe, die vor Gesetz als Jugendliche angesehen werden, dürfen bis zu acht Stunden pro Tag und zwischen 06 und 20 Uhr arbeiten. Pro Woche dürfen sie nicht mehr als 40 Stunden und nur an 5 Tagen tätig sein. Die zwei freien Tage müssen nacheinander liegen und Arbeitstage müssen durch 12-stündige Pausen getrennt sein. An Wochenenden ist es für sie grundsätzlich nicht erlaubt und in den Ferien dürfen sie bis zu vier Wochen im Kalenderjahr jobben.
Für schulpflichtige Jugendliche sind außer in den Ferien die Regeln für 13- bis 14-jährige gültig.
Für Kinder sind allgemein eher leichtere Arbeiten geeignet und erlaubt, um die Kinder zu schützen und Kinderarbeit zu verhindern. Beispiele sind Babysitten, Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder Tiere betreuen. Auf keinen Fall darf man mit gefährlichen Stoffen oder in lauten Umgebungen arbeitenoder andere gefährliche Jobs ausüben. Solche Gesetzesbrüche werden auch entsprechend bestraft.
Natürlich kannst du dich in deiner Stadt einmal umhören, aber wenn man ehrlich ist: Das bringt meistens nicht die gewünschten Ergebnisse. Deshalb gibt es bestimmte Plattformen, bei denen du in deiner Umgebung alle eingestellten Minijobs angezeigt bekommst. Dort werden meist auch Angaben zu der gewünschten Zeit, dem Arbeitspensum, der Bezahlung angegeben und was genau du da machst . Wenn du das nicht kannst oder willst, ist es auch eine Möglichkeit, nach Werbung Ausschau zu halten. Familienbetriebe hängen solche Anzeigen meist im Hofladen aus, größere auch auf Plakaten, im Fernsehen oder Radio. Wenn du eine Gelegenheit siehst, z.B. einen Hofladen, der dir gut gefällt, kannst du ja einfach fragen, ob du da einen kleinen Job bekommen kannst.
Das kommt auf die Menge und Art der Arbeit an. Allerdings darfst du nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen.
Insgesamt ist der Bereich Minijobs sehr vielfältig, es gibt passende für alle Altersgruppen und auch verschiedene Formen. Grundsätzlich solltest du die Schule aber an erste Stelle setzen, damit du, wenn du erwachsen bist, einen gut bezahlten Beruf ausüben kannst, der dir Spaß macht. Davor ist es auch okay, keinen Minijob zu haben oder Geld über andere legale Wege zu verdienen.
von Ivalina Schumacher